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[Aussprache] Parteien & Vereinsgesetz
#7
Ja. Es fehlt eine Definition, wann eine Partei inaktiv ist. Das sollte geklärt sein.

Die Gründe in § 3 Abs. 3 sind mir zu weitgehend. Zwar muß die Republik wehrhaft sein gegen innere Feinde, allerdings sollte eine gefestige Republik auch konträre Strömungen verkraften können.

Ich würde es daher beschränken auf

-Schädigung des Ansehens der Republik
-Kriegstreiberei
-Volksverhetzung

Zuletzt würde ich außerdem entweder für eine Parteigründung die notwendigen Unterstützerschriften verlangen wie in den vorherigen Entwürfen, wobei ich es statt auf 5 auf 3 beschränken lassen wollte, ODER alternativ die Anzahl der Parteimitglieder auf 3 beschränken würde, wobei ich ersteres befürworten würde, da es systematisch sauberer ist.
  


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[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 01:04
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 12:12
[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 15.01.2010, 13:06
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[Kein Betreff] - von Nikita Breschnew - 16.01.2010, 18:52

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