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Einbürgerungsverfahren
#1
Hab heute einen Bericht in der Zeitung über die Einbürgerung in unserem Kreis durch den Landrat gelesen.
Fand das sehr interessant, das dort ein Ausszug aus dem Einbürgerungsgesetz stand:

"Eingebürgert werden kann, wer seit acht Jahren seinen rechtmäßigen Wohnsitz im Inland hat, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes bekennt, seinen Lebensunterhalt ohne öffentliche Unterstützung bestreitet, nicht wegen einer Straftat verurteilt wurde und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügt"

Also ich finde das gut so. Aber ich habe irgendwie das Gefühl, dass das nicht wirklich 100% so umgesetzt wird/wurde. Hoffe aber, dass es eingehalten wird. Bin damit absolut zufrieden. Den einbürgerungstest muss man dann ja auch noch leisten.
wobei hier gibts auch Ausnahmeregelungen. Wer an eine deutsche Schule ging und auch schon eine Ausbildung hat, muss keine Deutschkenntnistest bzw. Einbürgerungstest ableisten.


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Einbürgerungsverfahren - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 29.09.2009, 11:43
[Kein Betreff] - von Dr. Irina Dustowa - 29.09.2009, 23:04
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