15.08.2009, 11:54
Bekommt die Opposition Antworten oder müssen wir erst das Gericht benachtigigen, auf das es sie dazu bewegt?
Aus dem Haushaltsgesetz.
§1. Verkündung des Haushaltes
(1)Spätestens einen Monat nach den Wahlen muss die Regierung im Unterhaus ihren Haushaltsplan vorlegen.
(2)Die Opposition kann die Regierung nach Ablauf der Frist dazu auffordern.
Aus dem Haushaltsgesetz.
§1. Verkündung des Haushaltes
(1)Spätestens einen Monat nach den Wahlen muss die Regierung im Unterhaus ihren Haushaltsplan vorlegen.
(2)Die Opposition kann die Regierung nach Ablauf der Frist dazu auffordern.