18.06.2009, 09:37
Nun, ich bin leider bisher noch nicht dazu gekommen, den Entwurf genauer anzusehen. Vielleicht sollte man eine Mindestdauer einer Aussprache einführen. Ich lasse mir jedenfalls deswegen nicht vorschreiben, berechtigte Einwände zu ignorieren und wider guten Gewissens einem Entwurf zuzustimmen, der für mich mehr Fragen als Antworten bietet.
Art. 5 der Konvention sagt mir, daß dies ein sehr schlampiger Entwurf ist. Es wird nicht klar, was Empfehlungen sind. Empfehlungen welchen Staates ? Und was hat die UVNO zu tun ? Und ist eine Empfehlung bindend ? Es klingt alles sehr schwammig.
Wieso wird die Volkssouveränität derart hoch geachtet, wenn man dann über eine derart ungenaue, ja fahrlässige, Formulierung, ein Hintertürchen aufhält, um auf die staatliche Souveränität vermeintlich einzuwirken ?
In Art. 2 lese ich, daß ein "gesellschaftliches System über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium" verfügen muß. Was ist ein "gesellschaftliches System und wie verfügt es Staatsgewalt und auf was bezieht sich das "entsprechend" ?
Art. 5 der Konvention sagt mir, daß dies ein sehr schlampiger Entwurf ist. Es wird nicht klar, was Empfehlungen sind. Empfehlungen welchen Staates ? Und was hat die UVNO zu tun ? Und ist eine Empfehlung bindend ? Es klingt alles sehr schwammig.
Wieso wird die Volkssouveränität derart hoch geachtet, wenn man dann über eine derart ungenaue, ja fahrlässige, Formulierung, ein Hintertürchen aufhält, um auf die staatliche Souveränität vermeintlich einzuwirken ?
In Art. 2 lese ich, daß ein "gesellschaftliches System über die entsprechende Staatsgewalt in diesem Territorium" verfügen muß. Was ist ein "gesellschaftliches System und wie verfügt es Staatsgewalt und auf was bezieht sich das "entsprechend" ?