11.06.2009, 19:13
Es gibt keinerlei Vorschriften, wie eine Verfassung auszusehen hat. Eine Verfassung muss allerdings immer die Art des Staates wiedergeben, denn dafür ist sie da. Die Verfassung ist quasi das Vertragswerk, dass eine Nation auch zu einem Staat macht. In diesem Vertragswerk muss klar geregelt sein, wer der Souverän ist und welche Rechte er an wen abgibt oder wie er seine Souveränität ausübt. Da die Verfassung als Fundament des Staates eine besondere Rolle hat, ist es auch Usus, dass die Abänderung der Verfassung schwieriger sein sollte als das Abändern eines Gesetzes.
Aus diesem Grund sollte in einer Verfassung all das drin stehen, was der Gesetzgeber zwar ändern kann, aber mit eben einer erhöhten Auflage.
Im vorliegenden Verfassungsentwurf fällt mir als erstes auf, dass nicht näher definiert ist, wie sich die Regierung bildet. So etwas sollte näher geregelt sein und auch Verfassungsrang haben, da der Schreiber der Verfassung sich ja für den republikanischen Verfassungsweg entschieden hat und in diesem Falle eine Gewaltenteilung vorausgesetzt wird. Auch fehlt der Hinweis, wie die Verfassung geändert werden kann. Es steht dort nur, dass 3/4 der Bürger zustimmen muss, aber nicht, wie der Verfahrensweg ist. Ansonsten kann der vorliegende Entwurf durchaus eine Verfassung sein, da an den wichtigen Punkten - Parlament, Jurisdiktion - auf ein weiterführendes Gesetz verwiesen wird. Allerdings sollte der Verfassung noch einmal darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, bestimmte Eckpunkte noch eher in der Verfassung zu verankern, damit der Änderungsweg schwieriger ist.
Aus diesem Grund sollte in einer Verfassung all das drin stehen, was der Gesetzgeber zwar ändern kann, aber mit eben einer erhöhten Auflage.
Im vorliegenden Verfassungsentwurf fällt mir als erstes auf, dass nicht näher definiert ist, wie sich die Regierung bildet. So etwas sollte näher geregelt sein und auch Verfassungsrang haben, da der Schreiber der Verfassung sich ja für den republikanischen Verfassungsweg entschieden hat und in diesem Falle eine Gewaltenteilung vorausgesetzt wird. Auch fehlt der Hinweis, wie die Verfassung geändert werden kann. Es steht dort nur, dass 3/4 der Bürger zustimmen muss, aber nicht, wie der Verfahrensweg ist. Ansonsten kann der vorliegende Entwurf durchaus eine Verfassung sein, da an den wichtigen Punkten - Parlament, Jurisdiktion - auf ein weiterführendes Gesetz verwiesen wird. Allerdings sollte der Verfassung noch einmal darüber nachdenken, ob es nicht besser wäre, bestimmte Eckpunkte noch eher in der Verfassung zu verankern, damit der Änderungsweg schwieriger ist.