09.06.2009, 14:21
Zitat:Original von Genosse Ignaf
Zumindestens geprüft werden sollte, schon um Fehler auszuschließen. Dann ist - wie erwähnt - die Oberste Richterin / der Oberste Richter ein sehr verantwortungsvoller Posten. Vielleicht sollte dieser dann von der Duma gewählt werden und eine Amtszeit von 12 Monaten haben. Dabei sollte festgelegt sein, dass ein Richter keiner Partei angehören sollte, um Klüngelein zu verhindern.
Dann wäre die Richterlichkeit die Judikative getrennt. Die Legislative bleibt die Duma, allerdings ist die Executive schon nahe dabei.
Der Richter sollte auf Lebzeiten gewählt sein wie bisher. Aber er/sie sollte von der Duma gewählt werden ja. Das er unparteiisch sein sollte ist auch wichtig. Ich änder es