09.06.2009, 14:14
1. Entlassung aller am Putsch beteidigten Personen in Armee und Verwaltung
2. Untersuchung ob es weitere antirepublikanische Personen gibt
3. Bei Entlassung muss geprüft werden ob ein Anspruch auf Pension besteht, je nach Härtegrad der Schuld während des Putsches
Adlige Personen die ihr Vermögen in den letzen 50 Jahren nicht durch Arbeit sondern durch Zar oder durch Steuern erhalten haben, ohne das sie ein berechtigtes Amt oder eine Funktion inne haben, müssen 50% dessen, abtragen, wenn sie über 2 Mio ARW besitzen.
Das Vermögen ist an öffentliche Einrichtungen abzugeben
2. Untersuchung ob es weitere antirepublikanische Personen gibt
3. Bei Entlassung muss geprüft werden ob ein Anspruch auf Pension besteht, je nach Härtegrad der Schuld während des Putsches
Adlige Personen die ihr Vermögen in den letzen 50 Jahren nicht durch Arbeit sondern durch Zar oder durch Steuern erhalten haben, ohne das sie ein berechtigtes Amt oder eine Funktion inne haben, müssen 50% dessen, abtragen, wenn sie über 2 Mio ARW besitzen.
Das Vermögen ist an öffentliche Einrichtungen abzugeben