09.06.2009, 08:37
Parteiverbote machen nur dann Sinn, wenn die Partei offen und aggressiv gegen den Staat agiert und die Verfassung missachtet. Dafür ist das Strafrecht da. Ein jeder soll ruhig sein Recht auf eine eigene Meinung haben. Es ist aber richtig, dass Beamte, Mitarbeiter der Verwaltung die sich offen gegen die Republik stellen, nicht weiter beschäftigt werden können, insofern in ein Handeln gegen die Republik nachzuweisen ist. Wer Adeliger ist (oder wahr), aber seiner Verpflichtung Vertragsgemäß nachkommt, der soll auch nichts zu befürchten haben.
Dennoch befürworte ich den Einzug von Kapital, sofern es eine gewisse Höhe überschreitet, damit zum einen die Republik nicht "erkauft" werden kann und wir das Geld auch gleich in soziale und arbeitsschaffende Maßnahmen investieren können.
Dennoch befürworte ich den Einzug von Kapital, sofern es eine gewisse Höhe überschreitet, damit zum einen die Republik nicht "erkauft" werden kann und wir das Geld auch gleich in soziale und arbeitsschaffende Maßnahmen investieren können.