02.06.2009, 12:59
Da ich für die Gewaltenteilung bin sollte der Dumapräsident sie eröffnen, nicht der Präsident als Fürher der Exektuive.
§1 - Konstituierende Sitzung
(1)Der Dumapräsident eröffnet die neu gewählte Duma.
(2) In der konstituierenden Sitzung müssen die nachfolgenden Themen in hier verfasster Reihenfolge behandelt werden:
1. Eröffnung der Duma durch den Dumapräsidenten
2. Vereidigung der Abgeordneten
3. Beschluss der Geschäftsordnung
4. Wahl des Dumapräsidenten und der Stellvertreter
5. Wahl des Premierministers
6. Sonstiges
(3) Unter dem Punkt "Sonstiges" können Abgeordnete und die Regierung weitere Erklärungen abgeben.
§4.
...
(4) In der konsitutierenden Sitzung muss jeder Abgeordnete seinen Amtseid ableisten. Nur mit der Ablegung des Eides erhält er den offiziellen Status als Abgeordneter. Die Eidesformel lautet: "Hiermit schwöre ich, [NAME], dass ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Der Eidablegung wird durch den Dumapräsidenten vollzogen.
§5 - Anträge und Aussprachen
(1) Dumabgeordnete, die Mitglieder der Regierung und der Präsident persönlich sind berechtigt, Anträge an das Parlament zu stellen und an den Aussprachen teilzunehmen.
§8 - Abwesenheiten von Abgeordneten
...
(5)Ein Abgeordneter kann, wenn er das Parlament verlässt, einer anderen Fraktion seine Stimme geben. Tut er dies, muss er sie zuerst seiner angehörigen Koalition, ansonst an einen anderen vergeben.
§1 - Konstituierende Sitzung
(1)Der Dumapräsident eröffnet die neu gewählte Duma.
(2) In der konstituierenden Sitzung müssen die nachfolgenden Themen in hier verfasster Reihenfolge behandelt werden:
1. Eröffnung der Duma durch den Dumapräsidenten
2. Vereidigung der Abgeordneten
3. Beschluss der Geschäftsordnung
4. Wahl des Dumapräsidenten und der Stellvertreter
5. Wahl des Premierministers
6. Sonstiges
(3) Unter dem Punkt "Sonstiges" können Abgeordnete und die Regierung weitere Erklärungen abgeben.
§4.
...
(4) In der konsitutierenden Sitzung muss jeder Abgeordnete seinen Amtseid ableisten. Nur mit der Ablegung des Eides erhält er den offiziellen Status als Abgeordneter. Die Eidesformel lautet: "Hiermit schwöre ich, [NAME], dass ich gemäß der Verfassung handeln, das Volk schützen, sein Wohl mehren, das Leid von ihm mindern und allerzeit die Verfassung sowie meinen Land dienen werde."
Der Eidablegung wird durch den Dumapräsidenten vollzogen.
§5 - Anträge und Aussprachen
(1) Dumabgeordnete, die Mitglieder der Regierung und der Präsident persönlich sind berechtigt, Anträge an das Parlament zu stellen und an den Aussprachen teilzunehmen.
§8 - Abwesenheiten von Abgeordneten
...
(5)Ein Abgeordneter kann, wenn er das Parlament verlässt, einer anderen Fraktion seine Stimme geben. Tut er dies, muss er sie zuerst seiner angehörigen Koalition, ansonst an einen anderen vergeben.