30.05.2009, 19:40
Zitat:Original von Andrej Louvowitsch Kronskij
§3 - Der Dumapräsident
...
(5) Auf Antrag eines Abgeordneten darf der Dumapräsident einen Nicht-Abgeordneten das Rederecht in der Duma erteilen.
Sim off
Jahwoooooohl mein Fehler ,hätte Schreiben sollen "Ich dachte mir...etc..."
Ich werde versuchen das zu beachten.
/Sim off