03.02.2009, 12:32
Nu, die Sache mit dem Auslöschen betrachte ich weiterhin skeptisch, aber meinetwegen kann das so bleiben.
Die Enteignung ist schon schwerwiegender, gerade weil mit Artikel 4 ja jeder Bürger und jeder Verein etc.pp. gleich behandelt werden muss, egal welcher politischen Richtung man folgt.
Artikel 19 bezieht auf eine Gemeinwohlsache. Die Enteignung krimineller Vereinigungen tangiert dies nicht, so blöd sich das anhören mag.
Allerdings ist Ihre Idee, das Strafgesetzbuch dahingehend zu erweitern, eine gute Lösung. Denn zusammen dann mit dem Gesetz über die NOD ist eine Enteignung durchaus möglich.
Die Enteignung ist schon schwerwiegender, gerade weil mit Artikel 4 ja jeder Bürger und jeder Verein etc.pp. gleich behandelt werden muss, egal welcher politischen Richtung man folgt.
Artikel 19 bezieht auf eine Gemeinwohlsache. Die Enteignung krimineller Vereinigungen tangiert dies nicht, so blöd sich das anhören mag.
Allerdings ist Ihre Idee, das Strafgesetzbuch dahingehend zu erweitern, eine gute Lösung. Denn zusammen dann mit dem Gesetz über die NOD ist eine Enteignung durchaus möglich.