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[Bekanntmachung]
#1
Gemäß der Verfassung, übernimmt bei Thronvakanz der Unterhauspräsident die Amtsgeschäfte des Zaren bis zur Wahl eines Truchess (V. Verfassung, §.3 Absatz(2)(l) )

Hiermit beauftrage und ernenne ich den Knjaz von Mostowskaja zum Regenten und übertrage ihm meine kommissarischen Aufgabenbereiche, bis zur Wahl eines Truchsess.

Des weiteren soll er die Veliki Knjaze des Oberhauses bestimmen.
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[Bekanntmachung] - von Pawel Borissowitsch Axelrod - 10.11.2008, 23:57

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