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[Aussprache] Karolina
#3
Nun, es obliegt nicht der Duma einen Haftbefehl zu erlassen, auch wenn Sie sich dies in Ihren Almachtsphantasien wünschen mögen.
Und was bringt es jemanden zur persona non grada zu erklären und dann einen Haftbefehl auszusprechen. Und des weiteren scheint es mir eher fragwürdig, ob hier das Strafgesetzbuch überhaupt greift, da es sich nicht um eine Inlandsstraftat handelt.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Katharina Wislowa - 24.09.2008, 10:21
[Kein Betreff] - von Lev Guorwitsch - 24.09.2008, 12:00
[Kein Betreff] - von Katharina Wislowa - 24.09.2008, 12:16
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 26.09.2008, 07:53
[Kein Betreff] - von Lev Guorwitsch - 02.10.2008, 14:19

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