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[Aussprache] GO
#31
Gut dann definiert die GO sie halt nun. Íst zwar an für sich nicht zwingen notwendig, da wie gesagt bereits die Verfassung besagt:

(3)Mehrheitsbestimmung
(a)Soweit nicht anders vorgegeben ist überall die absolute Mehrheit der möglichen Stimmen nötig.
(b)Bei Wahlen von einem Posten mit mehreren Kandidaten entscheidet, wenn nicht anders vorgeschrieben im 2. Wahlgang die relative Mehrheit.
©Verfassungsänderungen sind nur mit der 2/3 Mehrheit aller möglichen Stimmen möglich.
(d)Gesetze der Duma benötigen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Ist keine absolute Mehrheit nach ablaufen der Frist gegeben, gilt die einfache Mehrheit.
  


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[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 10.09.2008, 08:21
[Kein Betreff] - von Katharina Wislowa - 10.09.2008, 15:49
[Kein Betreff] - von Pawel Borissowitsch Axelrod - 11.09.2008, 20:23
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 12.09.2008, 12:50
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 17.09.2008, 10:37
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 17.09.2008, 11:26
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 20.09.2008, 08:32

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