10.09.2008, 16:48
Zitat:Original von Katharina Wislowa
Außerdem sollte der Zar sich für Gesetze auch an seine Regierung wenden können. Ein Vertrauen dieser Art sollte schon existieren.
Diese Möglichkeit wird durch meinen GO-Vorschlag nicht kaputt gemacht.
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Zitat:Nun Mehrheitsregelungen, Eid und Zarenbefugnisse schreibt die Verfassung vor, nicht die GO
Herr Axelrod, in der Verfassung steht nur, dass für bestimmte Änderungen und Wahlen bestimmte Mehrheiten notwendig sind. Wie diese mehrheiten genau definiert sind, darüber wird in der Verfassung kein Wort erwähnt. Mit der GO haben wir, so denke ich, eine schlüssige Auslegung der Mehrheitsdefinitionen gefunden.
Das mit dem Eid muss ich nicht weiter kommentieren.
Um den Vorschlag der Geschäftsordnung mehrheitsfähig zu machen, werde ich das Antragsrecht des Zaren streichen und sein Rederecht zu den hier behandelten Sachverhalten bestehen lassen.