18.07.2008, 10:20
Ich hoffe nicht, dass Sie blind sind. Schauen Sie einfach nochmal unter Artikel 3, Absatz 5 g. Da heisst es:
Zitat:(g) Der Zar ernennt den Premierminister, nachdem dieser durch das Unterhaus gewählt wurde. Kommt der Zar diesem nicht nach, so kann dies der Unterhauspräsident wahrnehmen.