18.05.2008, 09:47
§2. Landwirtschaftliches Gewerbe
(1)Um den Beruf eines Landwirtes (Bauern) auszuüben, benötigt man eine Ausbildung, ein Studium der Landwirtschaft oder muss Angehöriger einer Bauernfamilie sein.
(1)Um den Beruf eines Landwirtes (Bauern) auszuüben, benötigt man eine Ausbildung, ein Studium der Landwirtschaft oder muss Angehöriger einer Bauernfamilie sein.