18.04.2008, 12:05
Ich stelle einen Gegenvorschlag:
Nur im Vertretungsfalle sollten die Vertreter reden dürfen. Außerdem verstehe ich nicht warum der UNterhauspräsident Rederecht hat. Das UH wird durch den Premier vertreten!
Zitat:§8 Sonstiges
(1)Nur der Premierminister, ODER dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident ODER dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus jederzeit das Rederecht.
(2)Personen die in (1) nicht genannt sind, müssen es beantragen.
(3)Das Rederecht gilt nur einmal pro Aussprache.
Nur im Vertretungsfalle sollten die Vertreter reden dürfen. Außerdem verstehe ich nicht warum der UNterhauspräsident Rederecht hat. Das UH wird durch den Premier vertreten!