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[Aussprache] GO
#1
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Zitat:§8 Sonstiges

(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus Rederecht.
(2)Es gibt keine Ausnahmeregelungen.
(3)Das Rederecht muss beantragt werden.

zu

Zitat:§8 Sonstiges

(1)Nur der Premierminister, dessen Stellvertreter, der Unterhauspräsident und dessen Stellvertreter, sowie der Zar, haben im Oberhaus jederzeit das Rederecht.
(2)Personen die in (1) nicht genannt sind, müssen es beantragen.
(3)Das Rederecht gilt nur einmal pro Aussprache.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Aussprache] GO - von Alexander Jaroslawitsch Newski - 14.04.2008, 15:50
[Kein Betreff] - von Nikolaj Bailow - 14.04.2008, 17:15
[Kein Betreff] - von Nikolaj Bailow - 14.04.2008, 22:25
[Kein Betreff] - von Dymko Semenov XXII. - 18.04.2008, 12:05
[Kein Betreff] - von Dymko Semenov XXII. - 29.04.2008, 14:57
[Kein Betreff] - von Dymko Semenov XXII. - 30.04.2008, 19:32

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