04.04.2008, 21:50
Zitat:Antrag auf Prüfung
Das Oberste Gericht des Zarenreiches Andro soll prüfen, ob
die Kandidaturfrist mit zur Wahl gehört.
Mir, Ljudmila Iwanowitsch Serkuwa, wird das Recht zur Teilnahme an der Wahl verwehrt.
Jedoch steht im Wahlgesetz, dass die Listenaufstellung nicht explizit zur Wahl gehört.
Zitat: §3: (1)Zwei Wochen vor Ende der Legislaturperiode werden die Listen eröffnet.
(2)Die Listenaufstellung dauert vom Tag der Öffnung genau 5 Tage und endet nicht früher oder später.
(3)Danach beginnt die Wahl. und §4: (1)Die Wahl beginnt mit der Beendigung der Listenaufstellung und dauert genau 5 Tage.
Ich fordere das Gericht auf, ein Urteil hierzu zu fällen und die Benachteiligung meiner Person zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen,
Serkuwa