03.04.2008, 21:28
Die Liste ist hiermit beendet.
Anmerkung: Als Wahl wird der gesamte Akt der Wahlzeit bezeichnet. Von der Listenaufstellung am 1. Tag bis zum Ende der Auszählung der Stimmen.
Des weiteren richte ich mich nur nach dem Gesetz. Adlige die bereits ein Lehen oder ein Amt inne haben, können nicht für das Unterhaus kandidieren.
Anmerkung: Als Wahl wird der gesamte Akt der Wahlzeit bezeichnet. Von der Listenaufstellung am 1. Tag bis zum Ende der Auszählung der Stimmen.
Des weiteren richte ich mich nur nach dem Gesetz. Adlige die bereits ein Lehen oder ein Amt inne haben, können nicht für das Unterhaus kandidieren.