31.03.2008, 19:00
Zitat:Original von Fjodor-Basilius von Akbarkow
Natürlich. Sage Er bloß nicht, dass es Uns nicht gestattet ist für Wahlen zu kandidieren?!
So ist es.
Verfassung
§3. (2)
(j)Ein Knjaz oder Boyar oder ein sonstiger Adliger mit Besitzungen kann nicht in das Unterhaus gewählt werden.