09.03.2008, 21:58
Zitat: Hoheitsgesetz
Präambel
Dieses Gesetz regelt die Hoheit des androischen Luftraums, der See und Wasserwege und der Küste, sowie des Territoriums
§1. Territorium
(1)Das Territorium des Zarenreich Andros ist der Besitz seiner kaiserlichen Majestät dem Zaren und dem gesamten androischen Volke.
(2)Das Territorium kann nur durch die Verfassung neu geregelt werden.
(3)Das Territorium Andros untersteht der Duma, der Regierung, dem Reichsgericht und dem Zaren.
(4)Die Exekutive gewährt die Unverletzbarkeit und Unantastbarkeit androischen Territoriums.
§2. Lufthoheitsgesetz
(1)Der androische Luftraum ist androisches Hoheitsgebiet.
(2)Zivile Machinen können den androischen Luftraum für Reisen als internationale Strecke verwenden.
(3)Zivile Machinen benötigen, wenn sie einen Flugplan der IOF nutzen oder Mitglied der IOF sind, oder der Staat der Gesellschaft mit Andro einen Grundlagenvertrrag o.Ä. hat, keine Konzessionen zur Landung oder dem Überflug.
(4)Machinen und Gesellschaften die in (3) nicht untergebracht sind, müssen eine Konzession im Innenministerium beantragen, ansonst dürfen diese Machinen weder über Andro fliegen noch landen.
(5)Militärische Machinen anderer Länder benötigen immer eine Genehmigung für das Überfliegen, Starten oder Landen in Andro, es sei denn ein Vertrag besagt etwas anderes.
(6)Das Verletzen der Lufthoheit im militärischen Sinne ist ein Akt der Aggression gegen Andro und wird konsequent gehandet.
(7)Zivile Luftraumverletzungen werden juristisch gehandet.
(8)Verschmutzung der Luftwege, außer durch Abgase im Normwert ist ein Verbrechen und wird polizeilich gehandet. Außnahmen bilden unverschuldete Unfälle.
(9)Andro behält sich vor, nach einer Ankündigung, den Luftraum auch teilweise oder ganz sperren zu können.
§3. Seewege
(1)Androische Seewege sind internationale Schifffahrtswege.
(2)Jedes Schiff kann sie gegen eine Gebühr von 1% des Frachtwertes in ARW befahren.
(3)Staaten die Grundlagenverträge oder sonstige Verträge haben, die die Seewege betreffen, können Gebührenfrei reisen.
(4)Die Gebühren und die Beschiffungslizenz sind im Innenministerium einzuholen.
(5)Die Seewege werden von der Wasserschutzpolizei überwacht.
(6)Verschmutzung der Seewege ist ein Verbrechen und wird polizeilich gehandet.
§4. Küstenhoheit
(1)In einer Zone von 50 km Beansprucht Andro die Gewässer vor seiner Küste.
(2)Dabei werden die Grenzen und Hoheiten der anderen Staaten berücksichtigt.
(3)Der Hoheitsanspruch beläuft parallel zur Landesgrenze des anderen Staates und geht nicht über den Anspruch des anderen Staates hinaus.
(4)Der Küstenschutz schützt die Gewässer Andros auf See und rettet Schiffbrüchige.
(5)Die Küste Andros darf nur von androischen Fischern genutzt werden. Ausländische Unternehmen benötigen im Innenministerium eine Gegemigung.
§5. Sonstiges
(1)Dieses Gesetz tritt mit Verkündng in Kraft
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Dauer: 72 h oder erreichen der Mehrheit