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[Aussprache] Reichswirtschaftsgesetz
#5
§ 26 Monopol
(1) Ein Monopol gilt als unzulässig.
(2) Ein Monopol ist dann zulässig, wenn ein Unternehmen eine Produkt oder eine Dienstleistung selbst entwickelt und ein Patent darauf angemeldet hat, beziehungsweise der einzige genehmigte Anbieter eines lizensierten Produktes oder einer lizensierten Dienstleistung.
(3) Ein Monopol ist dann zulässig, wenn das anbietende Unternehmen des Produktes oder der Dienstleistung der letzte verbliebene Anbieter ist.
(4) Gibt es noch zwei oder mehr Anbieter eines Produktes oder einer Dienstleistung, die ohne die Bildung eines Kartells oder einer Zusammenlegung der Unternehmen Konkurs gehen würden - und damit auch Arbeitsplätze in enormen Maße wegfallen - so ist dies zulässig.


Unvertretbar!
  


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[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 06.03.2008, 11:01
[Kein Betreff] - von Leonid Leninov - 07.03.2008, 15:45
[Kein Betreff] - von Lev Guorwitsch - 07.03.2008, 19:21
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 07.03.2008, 19:57
[Kein Betreff] - von Lev Guorwitsch - 07.03.2008, 20:06
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 07.03.2008, 20:13
[Kein Betreff] - von Leonid Leninov - 07.03.2008, 21:26
[Kein Betreff] - von Leonid Leninov - 08.03.2008, 12:19
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 08.03.2008, 15:08
[Kein Betreff] - von Genosse Ignaf - 22.03.2008, 13:08
[Kein Betreff] - von Lev Guorwitsch - 22.03.2008, 17:24

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