23.02.2008, 12:25
Das rechtfertigt aber keinen Durchsuchungsbefehl, da für einen solchen die Retliche Grundlage fehlt. Sie können es also gerne zum Prozess kommen lassen.
Seien sie froh, wenn ich sie nicht wegen MAjestätsbeleidigung anzeige. Immerhin siezen sie mich, anstatt mich mit "Eure Majestät" anzusprechen.
Seien sie froh, wenn ich sie nicht wegen MAjestätsbeleidigung anzeige. Immerhin siezen sie mich, anstatt mich mit "Eure Majestät" anzusprechen.