22.02.2008, 12:16
Eine Enteignung darf wirklich nicht stattfinden, höchstens eine vorläufige Beschlagnahmung, bis ein Gericht anderes befindet.
[Aussprache] Waffengesetz
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: |
1 Gast/Gäste |