17.01.2008, 13:07
Wenn ich mich nicht irre, hat es eine solche schon gegeben. Solange seine Majestät diese nicht offiziell widerrufen haben, hat sie mit dem Wiederinkrafttreten des Vertrages ihre Gültigkeit wiedererlangt. Soweit ich das sehe, wurde die Akkredierung ohnehin nicht verworfen.