06.08.2007, 19:55
Einspruich, Euer Ehren!
Zum einen sind wir mitten in der Zeugenbefragung. Wenn der Verteidiger keine Fragen hat, dann soll er das sagen, dann wird die Staatsanwaltschaft ihren nächsten Zeugen aufrufen.
Des weiteren hält der Verteidiger hier ein Schlussplädoyer, ohne das er dazu aufgefordert wurde.
Auch sind die Aussagen inhaltich falsch. Hiermit legen wir Beweisstück A2 vor, welches klar beweist, dass der Angeklagte auch nach dem Tod des Präsidenten weiterhin am alten Kurs festgehalten hat und den Krieg nicht beendet hat, obwohl ein Vermittlungsangebot von Seiten Fuchsens vorlag. Daher ist der Angeklagte auch weiterhin zu inhaftieren.
Zum einen sind wir mitten in der Zeugenbefragung. Wenn der Verteidiger keine Fragen hat, dann soll er das sagen, dann wird die Staatsanwaltschaft ihren nächsten Zeugen aufrufen.
Des weiteren hält der Verteidiger hier ein Schlussplädoyer, ohne das er dazu aufgefordert wurde.
Auch sind die Aussagen inhaltich falsch. Hiermit legen wir Beweisstück A2 vor, welches klar beweist, dass der Angeklagte auch nach dem Tod des Präsidenten weiterhin am alten Kurs festgehalten hat und den Krieg nicht beendet hat, obwohl ein Vermittlungsangebot von Seiten Fuchsens vorlag. Daher ist der Angeklagte auch weiterhin zu inhaftieren.