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Oberster Synod der androisch-katholischen Kirche
#4
die Bischöfe beschließen folgende Satzung einmütig und verkünden diese öffentlich

Satzung der autonomen androisch-katholischen Kirchen

Artikel 1

Die androisch-katholische Kirche ist ein autonomes Glied der einen heiligen Kirche. Sie ist überzeugt davon, dass es nur eine Kirche, nur einen Leib Christi geben kann. Deshalb ist sie im Besonderen dem Gedanken der Ökumene und der Einheit aller Christen in der Welt verpflichtet.

Artikel 2

Die androisch-katholische Kirche ist synodal organisiert. Auf der Ebene einer Gemeinde organisieren sich die Gläubigen im Rahmen einer Gemeindeversammlung um zusammen mit dem Priester alle für die Gemeinde bedeutenden Angelegenheiten zu regeln.
Auf der Ebene der Bistümer kommen alle Priester des Bistums auf Veranlassung des Bischofs in regelmäßigen Abständen zu einer Priestersynode zusammen und beraten über für das Bistum bedeutende Angelegenheiten. Insbesondere entscheiden sie über die Besetzung vakanter Pfarrein und über Versetzungen und Abberufungen von Priestern. Der Diözesanbischof führt in der jeweiligen Priestersynode den Vorsitz als primus inter pares.
Auf Veranlassung des Metropoliten und Erzbischofs von Jakowgrad versammeln sich alle Bischöfe der androisch-katholischen Kirche in halbjährlichen Abständen zum Obersten Synod.
Der Oberste Synod berät und diskutiert über alle bedeutenden Fragen, welche die androisch-katholische Kirche als Ganzes betreffen, über die Besetzung von Bischofsstühlen und über die Repräsentation nach innen und außen. Ferner berät und entscheidet sie, im Falle der Vakanz, über die Einsetzung eines neuen Erzbischofs von Jakowgrad und Metropoliten der androisch-katholischen Kirche. Der Erzbischof führt den Vorsitz im Obersten Synod, nach der Maßgabe, dass er der Erste unter Gleichen ist.

Artikel 3

Die autonome androisch-katholische Kirche entscheidet selbst über die Einsetzung und Abberufung von Bischöfen, Priestern und weiteren für den geistlichen Dienst bestellten Personal, nach der Maßgabe, dass die Entscheidungen der dafür konkret zuständigen Synode auch von der höheren Ebene zu respektieren sind.

Artikel 4

Die reguläre Liturgie der androisch-katholischen Kirche ist die Göttliche Liturgie des heiligen Johannes Chrysostomus. An hohen Festtagen ist die Göttliche Liturgie des heiligen Basilius zu feiern.
Des weiteren ist an jedem Sonntag auch eine Messe im valsantinischen Ritus zu feiern.

Artikel 5

Die autonome androisch-katholische Kirche erkennt den Papst als Oberhaupt der einen Kirche an. Die Traditionen und die Kultur der androisch-katholischen Kirche dürfen hierunter, jedoch nicht beeinträchtigt werden.

Artikel 6

Alle Dogmen, Dekrete und sonstige Anweisungen der valsantinisch-katholischen Kirche bedürfen um Gültigkeit für die androisch-katholische Kirche zu erlangen, der ausdrücklichen Zustimmung des Obersten Synod.
Der Oberste Synod beschließt über Dogmen, Dekreten und weiteren Anweisungen im Einklang mit der Tradition, nach der Maßgabe, dass die Beschlüsse des Obersten Synods stets als vorrangig zu behandeln sind.

Artikel 7

Diese Satzung tritt am Tage ihres Beschluss und öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
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[Kein Betreff] - von Schicksal - 19.12.2011, 22:26
[Kein Betreff] - von Stanislaw Kardinal Nowak - 20.12.2011, 14:59
[Kein Betreff] - von Stanislaw Kardinal Nowak - 26.12.2011, 15:35
[Kein Betreff] - von Stanislaw Kardinal Nowak - 23.12.2014, 21:20

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