17.11.2020, 11:55
Die KPA beantragt die Amtsenthebung des Präsidenten, gemäß Artikel 22 Abs. 4 der Verfassung und die Aufhebung der Immunität gemäß Artikel 23 Abs 6 der Verfassung.
Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.)
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