06.04.2016, 17:29
Es ist in dieser Debatte bereits offenkundig geworden, dass der Golowin-Clan gerne seine eigene Privatarmee unterhalten möchte. Deshalb sind die Änderungsvorschläge völlig inakzeptabel, da sie das Anliegen des Entwurfs konterkarieren würden. Insbesondere der Besitz oder Umgang mit Kriegswaffen durch private Akteure ist unerwünscht und darf deshalb nur mit einer Genehmigung durch das Verteidigungsministerium erfolgen.
Kurzund gut ich lehne diese Änderungsvorschläge ab.
Darüberhinaus schlage ich vor die Unbefugte Bildung bewaffneter Gruppen im Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen, sowie den Betrieb oder die Ausübung eines Bewachungsunternehmens genehmigungspflichtig zu machen. Ich denke auf diese Weise kann dem Anliegen des bisherigen Personenschutzgesetzes umfassender zum Durchbruch verholfen werden.
Kurzund gut ich lehne diese Änderungsvorschläge ab.
Darüberhinaus schlage ich vor die Unbefugte Bildung bewaffneter Gruppen im Strafgesetzbuch unter Strafe zu stellen, sowie den Betrieb oder die Ausübung eines Bewachungsunternehmens genehmigungspflichtig zu machen. Ich denke auf diese Weise kann dem Anliegen des bisherigen Personenschutzgesetzes umfassender zum Durchbruch verholfen werden.