Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
017-DEB-016 - Geschäftsordnung der Staatsduma
#12
Wie wäre es dann nur mit der Unterscheidung zwischen schriftlichen und mündlichen Anfragen. Schriftliche werden nicht automatisch zur Debatte gestellt, aber öffentlich schriftlich beantwortet.
Mündliche Anfragen werden schriftlich eingereicht und schriftlich wie mündlich beantwortet und anschließend im Plenum behandelt.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 28.03.2016, 18:44
[Kein Betreff] - von Demokratische Partei Andros - 29.03.2016, 11:57
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 29.03.2016, 19:35
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 05.04.2016, 23:57

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen:
5 Gast/Gäste