13.02.2016, 15:39
In einem weiteren Schreiben geht man abermals auf die Fragen der DPA ein. Darin weist man darauf hin, dass der Vorstand keinesfalls kommissarischer Natur ist, besagt die Geschäftsordnung doch dass der Vorstand bis zum Ausscheiden oder der Abwahl in selbigem bleibt und dies somit unabhängig der Legislaturperiode wäre. Zu den Änderungen nimmt man dahingehend Stellung, dass hierdurch sowohl der bereits in der letzten Legislaturperiode eingeführten Ausschüsse Rechnung getragen wird als auch durch eine fortlaufende Nummerierung die Arbeit der Gosduma an Transparenz gewinnen würde, wäre doch bereits auf einen Blick erkennbar wieviele Sitzungen, Debatten und Abstimmungen stattgefunden hätten, was als Zeichen der Aktivität einer Legislaturperiode und somit der Gosduma zu werten sei.