09.02.2016, 21:46
Alina Rodionowna, sehr gern beantworte ich ihnen ihre Überlegung. Der Unterscheid zwischen §11/1 und 11/6 besteht darin, dass hierbei die Antragsteller in 11/1 die gesamte Fraktion und in unserem Entwurf der einzelne Abgeordnete dieses Hauses ist.