03.02.2016, 19:00
Das Ministerium für äußere Angelegenheiten teilt lapidar mit, dass sich der Grundsatz der Gewaltenteilung aus der Verfassung selbst ergebe und daher Vorrang vor dem einfachgesetzlichen Informationsgesetz genieße.
Sekretariat des Präsidiums der Staatsduma (Anträge, Post, etc.)
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