SpoilerGesetz zur Änderung des Nationalgesetzes
§1. Allgemeines
Dieses Gesetz hat die Aufgabe, dass Nationalgesetz um neue Feier- und Gedenktage zu ergänzen.
§2. Änderungen
(1) § 3 (1) wird wie folgt neu gefasst
01.01. Neujahr (Feiertag)
02.01. Tag der Verfassung (Feiertag)
06.01. 1. Weihnachtstag (Feiertag)
07.01.. 2. Weihnachtstag (Feiertag)
22.01 Tag der Nationalstaatsgründung (Feiertag)
20.02. Tag der Seefahrer und Matrosen (Ehrentag, Flottenparade)
08.03. Tag der Frauen (Feiertag/Ehrentag für Frauen)
15.03. Tag der Streitkräfte (Ehrentag, Parade)
01.04. Tag der Helden von Salem (Ehrentag)
20.04. Tag des Polizisten und Milizionärs (Ehrentag)
01.05. Tag der Arbeit (Feiertag)
29.05. Tag der Föderation (Feiertag, Parade)
31.05. Nationalgedenktag (Gedenktag)
01.07. Tag der Befreiung (Gedenktag)
10.08. Tag des Grenzsoldaten (Ehrentag)
25.09. Tag der Kosaken (Ehrentag)
02.10. Volkstrauertag (Gedenktag)
08.10. Tag des Sieges über den Imperialismus (Gedenktag, Parade)
31.10. Tag der Freiwilligen (Ehrentag)
02.11. Tag der Piloten und Fallschirmspringer (Ehrentag, Luftformationen)
31.12. Silvester (Feiertag)
(2) § 3 (2) wird wie folgt neu gefasst
(2)An den in (1) genannten Feiertagen ist jeder Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber freizustellen. Ausnahmen müssen vertraglich geregelt sein. Ehrentage und Gedenktage gelten als gewöhnliche Werktage. Hier ist es dem privaten Arbeitgeber freigestellt, alternative Arbeitszeitsbefreihungsregelungen zu treffen.
(3) Paragraph 2 (4) wird gestrichen und ersetzt durch
Das Aussehen der Nationalflagge und des Nationalwappens Andros wird durch eine präsidiale Weisung bestimmt.
(4) Paragraph 4 (2) wird gestrichen.
§3. Schlussbestimmung
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.