08.12.2015, 14:31
Erstes Föderales Gesetz über die Rechtsbereinigung im Verwaltungswesen
Artikel 1
(1) Das Heterogeniätsgesetzes ist aufgehoben.
(2) Das Gesetz über die Gliederung der Verwaltung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass sein Regelungsgehalt fortgilt und es durch Ukas geändert werden kann.
Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.
Artikel 1
(1) Das Heterogeniätsgesetzes ist aufgehoben.
(2) Das Gesetz über die Gliederung der Verwaltung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass sein Regelungsgehalt fortgilt und es durch Ukas geändert werden kann.
Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.
"Wasche Deputati, ich leite hiermit die Abstimmung über nachfolgende Gesetzesvorlage ein.
Ihr Abstimmungsgeräte sind nun freigeschaltet*. Bitte nutzen Sie nun eine der drei Möglichkeiten 'Da', "Njet', 'Wozderschanie'."
* Abstimmungsdauer 7 RL-Tage