02.09.2015, 11:48
Das Problem, Andrej Louwowitsch, ist aber, dass dieses Gesetz in dieser Form nicht geeignet ist. Über den Inhalt will ich gar nicht reden, damit ließe sich arbeiten, aber die Form ist schlicht die falsche: Die Definition Nationaler Minderheiten hat, wie sie richtig zitieren, durch Sondergesetz zu erfolgen und die Bildung von Minderheitssubjekten oder subjektgleichen Gemeinschaften ist nach Artikel 12 im Einzelfall zu regeln, um eben jeder Sondersituation der Minderheit auch gerecht zu werden.