02.09.2015, 11:09
Zitat:Artikel 10 – Der Schutz von Minderheiten
(1) Die Traditionen der verschiedenen Völker und die Rechte der Minderheiten werden im Rahmen der Rechtsgrundsätze besonders geschützt. Minderheiten werden durch föderales Sondergesetz bestimmt.
(2) Der Staat schützt auch die grundsätzlichen Rechte der Ausländer, die sich legal in Andro aufhalten und regelt ihren Status durch Gesetz.
Ich glaube Artikel 10 mag nicht die Tragweite des Heterogenitätsgesetzes zu ersetzen, oder? Die Verfassung liefert auch keine Grund hier etwas zu ändern, im Gegenteil. Indem beide Gesetze abgeschafft werden, werden Minderheiten und Oblaste, Provinzen etc. in eine Zeit der Rechtsunsicherheit übergehen. Das kann man beiden Parteien nun wirklich nicht antun.
Legen sie der Duma ein Gesetz vor das Artikel 10 erweitert und besprechen sie mit den Provinzen im Subjektrat wie die neuen Formen, Grenzen und Kompetenzen geregelt sind. Die DPA ist dann wirklich gerne bereit, dass alles mitzutragen.
Aber wir heben hier nichts auf, wenn es nicht gleichzeitig einen Ersatz gibt.