30.08.2015, 13:30
Andrej Louwowitsch,
die Rechte der nationalen Minderheiten halte ich durch die Verfassung für hinreichend gesichert. Welchen Verlust an Rechten befürchten Sie durch die Aufhebung denn konkret?
Es sollte ferner bekannt sein, dass es das Ziel der Regierung ist, eine vernünftige Lösung schnell herbeizuführen. Leider gibt es da einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen, deswegen soll das Gesetz ja zunächst fortgelten. Alles weitere ergibt sich aus Art. 30, Absatz 2 der Verfassung.
die Rechte der nationalen Minderheiten halte ich durch die Verfassung für hinreichend gesichert. Welchen Verlust an Rechten befürchten Sie durch die Aufhebung denn konkret?
Es sollte ferner bekannt sein, dass es das Ziel der Regierung ist, eine vernünftige Lösung schnell herbeizuführen. Leider gibt es da einige Hindernisse aus dem Weg zu räumen, deswegen soll das Gesetz ja zunächst fortgelten. Alles weitere ergibt sich aus Art. 30, Absatz 2 der Verfassung.