29.08.2015, 14:43
Erstes Föderales Gesetz über die Rechtsbereinigung im Verwaltungswesen
Artikel 1
(1) Das Heterogeniätsgesetzes ist aufgehoben.
(2) Das Gesetz über die Gliederung der Verwaltung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass sein Regelungsgehalt fortgilt und es durch Ukas geändert werden kann.
Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.
Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Herrn Vizepräsidenten.
Artikel 1
(1) Das Heterogeniätsgesetzes ist aufgehoben.
(2) Das Gesetz über die Gliederung der Verwaltung wird mit der Maßgabe aufgehoben, dass sein Regelungsgehalt fortgilt und es durch Ukas geändert werden kann.
Artikel 2
Das Gesetz tritt mit Verkündigung in Kraft.