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02-08-15082015 Föderales Gesetz über die Ein und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern.
#8
Nun es gibt bereits den Föderalen Migrationsdienst. Dieser behandelt Einreisen, Ausreisen, Staatsbürgerschaften, etc. Er sollte auch für Flüchtlinge zuständig sein. Dann ist die Frage, wie viel Geld bekommen Flüchtlinge? Ich plädiere dafür, dass es maximal 50% des Mindestsatzes der Sozialhilfe sein sollten zzgl. der Miet- und Unterbrindungskosten. Über Sachspenden lässt sich reden. Für eine Arbeitserlaubnis bin ich, diese ist dann aber einzuholen.
Die Dauer des Aufenthalts sollte 3 Monate nach Ende des Fluchtgrundes nicht überschreiten. Hierfür muss man dann Folgeanträge stellen.
  


Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Andrej Louwowitsch Kronskij - 23.08.2015, 19:36
[Kein Betreff] - von Marija Sergejewna Romanowa - 07.10.2015, 08:36
[Kein Betreff] - von Novaja Androija - 11.11.2015, 09:17

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