05.08.2015, 17:15
Spasiba.
Nun dann schlage ich vllt. vor, dass wir die Subjektgrenzen nach ethnischen/kulturellen Kriterien ziehen.
-Wiltuwija, Korgowska, Mostowskaja und ggf. Almachistan als "Republiken". (oder Almachistan als autonomer Kreis)
-Maaweta als autonomer Kreis
-Ribir als autonomer Oblast oder Gebiet (hier müsste man die Kompetenzen noch regeln)
Koskow und Petrograd als föderale Subjekte stimme ich zu.
Also ich denke, die Grenzen sind das einfachste, die Kompetenzen das schwerer.
Die jeweiligen Subjekte sollten alle im FR vertreten sein und zwar direkt (oder alternativ durch gewählte Vertreter?).
Repupliken haben gewählte Regierung, Parlamente, Gerichte etc. Faktisch ein kleines Abbild der Föderation.
autonome Kreise sollten eigene Parlamente haben und eine Art von "Vorsitzendem" (Gouverneur).
autonome Oblaste haben eigene Verwaltung die gewählt wird, aber Föderation bestellt Gouverneur.
autonome Gebiete wären dann wohl dünn besiedelte Areale. Diese haben dann vllt. eine gewählte Vertretung.
Nun dann schlage ich vllt. vor, dass wir die Subjektgrenzen nach ethnischen/kulturellen Kriterien ziehen.
-Wiltuwija, Korgowska, Mostowskaja und ggf. Almachistan als "Republiken". (oder Almachistan als autonomer Kreis)
-Maaweta als autonomer Kreis
-Ribir als autonomer Oblast oder Gebiet (hier müsste man die Kompetenzen noch regeln)
Koskow und Petrograd als föderale Subjekte stimme ich zu.
Also ich denke, die Grenzen sind das einfachste, die Kompetenzen das schwerer.
Die jeweiligen Subjekte sollten alle im FR vertreten sein und zwar direkt (oder alternativ durch gewählte Vertreter?).
Repupliken haben gewählte Regierung, Parlamente, Gerichte etc. Faktisch ein kleines Abbild der Föderation.
autonome Kreise sollten eigene Parlamente haben und eine Art von "Vorsitzendem" (Gouverneur).
autonome Oblaste haben eigene Verwaltung die gewählt wird, aber Föderation bestellt Gouverneur.
autonome Gebiete wären dann wohl dünn besiedelte Areale. Diese haben dann vllt. eine gewählte Vertretung.