31.07.2015, 06:22
Gesetz zur Kündigung aller Abkommen mit der Demokratischen Union
angenommen durch
die Staatsduma
8. Juli 2015
die Staatsduma
8. Juli 2015
Die Föderationsversammlung der Androischen Föderation, beschließt aufgrund der anhaltenden Provokation der Föderation durch die Demokratische Union durch Sanktionsandrohungen und erwiesene Spionagetätigkeit seitens Diplomaten der Union:
§ 1 – Ermächtigung der Regierung
Die Regierung der Androischen Föderation wird ermächtigt, den Grundlagenvertrag zwischen Andro und der DU, geschlossen am 10. Mai 2011 entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrages zu kündigen und alle daraus erwachsenden Verpflichtungen für aufgehoben zu erklären.
§ 2 – Schutzklausel
Die Regierung der Föderation wird ungeachtet entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall ermächtigt für die Dauer der Fortgeltungsfrist von vierzehn Tagen ab der Kündigung
a) Personen, für die aufgrund der Verpflichtung des Vertrages die Auslieferung beantragt wird, die Staatsbürgerschaft der Föderation zu verleihen,
b) zu erklären, dass durch die Regierung der Demokratische Union diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Föderation gefährdet.
§ 3 – Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
PREZIDENT ANDROIJSKAJA FEDERAZIJA
N. DEMIDOW
Koskow, Kreml
31. Juli 2015
31. Juli 2015