27.07.2015, 23:25
Deputati Andrej Louwowitsch,
1. Das können wir so handhaben.
2. Verschiedene Fristen sind meines Erachtens komplizierter als feste Altersregelungen oder einheitliche Fristen, das kann ich nicht unterstützen.
3. Das Föderale Wahlgesetz ist für Föderale Wahlen Norm, nicht für die Subjekte. Ich verweise darauf, dass der Beginn des Wahlmonats Frist ist, nicht ein Monat vor Beginn der Wahl und das nur für Wahlen in Gemeinden und Subjekten gilt. Im Föderalen Wahlgesetz sieht seit der Novelle eine solche Frist im übrigen nicht mehr vor.
1. Das können wir so handhaben.
2. Verschiedene Fristen sind meines Erachtens komplizierter als feste Altersregelungen oder einheitliche Fristen, das kann ich nicht unterstützen.
3. Das Föderale Wahlgesetz ist für Föderale Wahlen Norm, nicht für die Subjekte. Ich verweise darauf, dass der Beginn des Wahlmonats Frist ist, nicht ein Monat vor Beginn der Wahl und das nur für Wahlen in Gemeinden und Subjekten gilt. Im Föderalen Wahlgesetz sieht seit der Novelle eine solche Frist im übrigen nicht mehr vor.