27.07.2015, 23:09
Gospodin Präsident,
ich hätte folgende Änderungsvorschläge:
1. wenn der Name des Vaters nicht bekannt ist, erhält man als "Vatersnamen" den einen Vornamen.
2. einen Pass mit 14, 20, 45, 60 zu bekommen erscheint mir als zu großer Zeitsprung. Ich spreche mich für eineen Zeitraum von 10 Jahren aus, mit Ausnahme bei Bürgern unter 25. Hier sollten es 4 und 7 Jahre sein ab dem ersten Antrag. D.h. mit 14+4 = 18 = 1. Verlängerung, 18+7 = 25 = 2. Verlängerung, 25+10 = 35 und dann alle 10 Jahre.
3. §3 (3) gehört wenn dann in das Wahlgesetz. Hier ist besagt, dass man 7 Tage Staatsbürger sein muss. Daraus nun 30 Tage zu machen halte ich für zu viel. Bei Kommunalwahlen könnte ich eine Frist von 14 Tagen verstehen, aber 30 Tage ist definitiv zu viel, wenn man Anreize zur Wahl und Bürgerbeteiligung schaffen will.
Es geht nichts hevor, was passiert, wenn man ohne Passdokument kontrolliert wird. Hier wäre ich für eine Mitführpflicht.
ich hätte folgende Änderungsvorschläge:
1. wenn der Name des Vaters nicht bekannt ist, erhält man als "Vatersnamen" den einen Vornamen.
2. einen Pass mit 14, 20, 45, 60 zu bekommen erscheint mir als zu großer Zeitsprung. Ich spreche mich für eineen Zeitraum von 10 Jahren aus, mit Ausnahme bei Bürgern unter 25. Hier sollten es 4 und 7 Jahre sein ab dem ersten Antrag. D.h. mit 14+4 = 18 = 1. Verlängerung, 18+7 = 25 = 2. Verlängerung, 25+10 = 35 und dann alle 10 Jahre.
3. §3 (3) gehört wenn dann in das Wahlgesetz. Hier ist besagt, dass man 7 Tage Staatsbürger sein muss. Daraus nun 30 Tage zu machen halte ich für zu viel. Bei Kommunalwahlen könnte ich eine Frist von 14 Tagen verstehen, aber 30 Tage ist definitiv zu viel, wenn man Anreize zur Wahl und Bürgerbeteiligung schaffen will.
Es geht nichts hevor, was passiert, wenn man ohne Passdokument kontrolliert wird. Hier wäre ich für eine Mitführpflicht.