12.07.2015, 19:24
Im Auftrag der Duma wird das Bereinigungsgesetz an den Präsidenten gesendet.
+++ verkündet am 31. Juli 2015 +++
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung diverser Gesetze
§ 1 Aufhebung von Gesetzen
Folgende Gesetze werden aufgehoben:
1. ABC-Waffen-Sperrvertragsgesetz
2. Zustimmungsgesetz zur Konvention über die Ächtung von Massenvernichtungswaffen
3. Zustimmungsgesetz zur Anti-Nuklearwaffenresolution.
[b]
§ 2 Ermächtigung zur Kündigung
[/b]Der Präsident wird dazu ermächtigt die Konvention über die Ächtung von
Massenvernichtungswaffen und die Anti-Nuklearwaffenresolution
völkerrechtlich verbindlich zu kündigen und die Vertragspartner hiervon
zu notifizieren.
[b]§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatte in Kraft
[/b]
sowie das Gesetz zur Kündigung aller Abkommen mit der DU
+++ verkündet am 31. Juli 2015 +++
+++ verkündet am 31. Juli 2015 +++
Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung diverser Gesetze
§ 1 Aufhebung von Gesetzen
Folgende Gesetze werden aufgehoben:
1. ABC-Waffen-Sperrvertragsgesetz
2. Zustimmungsgesetz zur Konvention über die Ächtung von Massenvernichtungswaffen
3. Zustimmungsgesetz zur Anti-Nuklearwaffenresolution.
[b]
§ 2 Ermächtigung zur Kündigung
[/b]Der Präsident wird dazu ermächtigt die Konvention über die Ächtung von
Massenvernichtungswaffen und die Anti-Nuklearwaffenresolution
völkerrechtlich verbindlich zu kündigen und die Vertragspartner hiervon
zu notifizieren.
[b]§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Bundesgesetzblatte in Kraft
[/b]
sowie das Gesetz zur Kündigung aller Abkommen mit der DU
+++ verkündet am 31. Juli 2015 +++
Gesetz zur Kündigung aller Abkommen mit der Demokratischen Union
Die Föderationsversammlung der Androischen Föderation, beschließt aufgrund der anhaltenden Provokation der Föderation durch die Demokratische Union durch Sanktionsandrohungen und erwiesene Spionagetätigkeit seitens Diplomaten der Union:
§ 1 – Ermächtigung der Regierung
Die Regierung der Androischen Föderation wird ermächtigt, den Grundlagenvertrag zwischen Andro und der DU, geschlossen am 10. Mai 2011 entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrages zu kündigen und alle daraus erwachsenden Verpflichtungen für aufgehoben zu erklären.
§ 2 – Schutzklausel
Die Regierung der Föderation wird ungeachtet entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall ermächtigt für die Dauer der Fortgeltungsfrist von vierzehn Tagen ab der Kündigung
a) Personen, für die aufgrund der Verpflichtung des Vertrages die Auslieferung beantragt wird, die Staatsbürgerschaft der Föderation zu verleihen,
b) zu erklären, dass durch die Regierung der Demokratische Union diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Föderation gefährdet.
§ 3 – Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.
Die Föderationsversammlung der Androischen Föderation, beschließt aufgrund der anhaltenden Provokation der Föderation durch die Demokratische Union durch Sanktionsandrohungen und erwiesene Spionagetätigkeit seitens Diplomaten der Union:
§ 1 – Ermächtigung der Regierung
Die Regierung der Androischen Föderation wird ermächtigt, den Grundlagenvertrag zwischen Andro und der DU, geschlossen am 10. Mai 2011 entsprechend der Bestimmungen dieses Vertrages zu kündigen und alle daraus erwachsenden Verpflichtungen für aufgehoben zu erklären.
§ 2 – Schutzklausel
Die Regierung der Föderation wird ungeachtet entgegenstehender gesetzlicher Bestimmungen im Einzelfall ermächtigt für die Dauer der Fortgeltungsfrist von vierzehn Tagen ab der Kündigung
a) Personen, für die aufgrund der Verpflichtung des Vertrages die Auslieferung beantragt wird, die Staatsbürgerschaft der Föderation zu verleihen,
b) zu erklären, dass durch die Regierung der Demokratische Union diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Föderation gefährdet.
§ 3 – Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündigung in Kraft.