21.06.2015, 15:01
Dem Stimme ich zu. Der Präsident bzw. der frühere Ministerpräsident hatte zu Beginn der Republik eine längere Amtsdauer als die Duma, die bei 5/6 Monaten lag. In der Tag könnte man die Amtszeit des Präsidenten verlängern auf 5 Monate. Dann hat man mehr Zeit.
Bzgl. (3): also kann die Wahl nur um 7 Tage verschoben werden? Wer entscheidet das? Ich denke die Wahlkommission kann schwer einen nationalen Notstand feststellen. Ggf. sollte man dies an das Katastrophen- und Notfallgesetz koppeln. Mit dem nationalen Notstand oder Kriegsrecht ist die Wahl um bis zu eine Wahlperiode verschiebbar.
Bzgl. (3): also kann die Wahl nur um 7 Tage verschoben werden? Wer entscheidet das? Ich denke die Wahlkommission kann schwer einen nationalen Notstand feststellen. Ggf. sollte man dies an das Katastrophen- und Notfallgesetz koppeln. Mit dem nationalen Notstand oder Kriegsrecht ist die Wahl um bis zu eine Wahlperiode verschiebbar.