17.06.2015, 10:37
Da die Frist zur Stimmabgabe verstrichen ist, wird der Wahlgang nun beendet.
Zur Änderung der Verfassung wird gemäß Verfassung Art. 27. (2) eine einfache Mehrheit der Stimmen benötigt.
66,66% der Bürger sprachen sich für die Annahme der Änderung aus.
Somit gilt der Antrag auf Änderung der Verfassung als angenommen.
Ja Stimmen: 66,66% (4)
Nein Stimmen: 33,33% (2)
Wahlbeteiligung:Zur Änderung der Verfassung wird gemäß Verfassung Art. 27. (2) eine einfache Mehrheit der Stimmen benötigt.
66,66% der Bürger sprachen sich für die Annahme der Änderung aus.
Somit gilt der Antrag auf Änderung der Verfassung als angenommen.
Ja Stimmen: 66,66% (4)
Nein Stimmen: 33,33% (2)
70% (7 von 10 abgegebenen Stimmen)
6 gültige Stimmen
1 ungültige Stimme
33,3% der Gesamtbevölkerung (7 von 21)
Der Wahlamtsleiter
Koskow, den 17.06.2015