03.06.2015, 10:00
In Fragen der militärischen Verwaltung sollte der Duma kein Widerspruchsrecht zu kommen. Sonst bestünde die Gefahr, dass die Duma unbegrenzt in die inneren Angelegenheiten der Truppe hineinregiert. Zumal "militärische Verwaltung" ein denkbar unbestimmter Begriff ist. Das Widerspruchsrecht bzgl. der Einsätze ist lediglich eine Wiedergabe der Verfassung und ist damit auch nicht nötig im einfachen Gesetz.